Gemeinderatssitzungen in Steinenbronn bald online?

Aufmerksame  Besucher der Homepage der FWV Steinenbronn haben bestimmt den Beitrag „Kommunalaffiner Landtag ändert Gemeindeordnung ….“ vom  8. Mai 2020 gelesen.

Dort wird berichtet, dass der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung (§ 37a GemO) und der Landkreisordnung (§ 32a LKrO ) am 7. Mai 2020 beschlossen hat, welches den kommunalen Gremien „der Zeit angepasste Arbeitsmöglichkeiten durch Videotechnik“ ermöglicht.

In diesem Beitrag wird auch auf die [1] Pressemitteilung des Innenministeriums für Baden-Württemberg, die weitere Details enthält, hingewiesen.

Was wurde beschlossen?

Sitzungen des Gemeinderats, des Kreistags und ihrer beschließenden Ausschüsse, können nun ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum, als Videokonferenz oder auf vergleichbare Weise durchgeführt werden, sofern der Öffentlichkeitsgrundsatz gewahrt bleibt und die Sitzung aus schwerwiegenden Gründen (z.B. Seuchenschutz) nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Wie lässt sich das umsetzen?

Unsere Gemeinderäte haben seit der Übernahme der Gemeinderats-Tablets die Möglichkeit Videokonferenzen durchzuführen. Der generelle Nachteil ist derzeit: Nur Besitzer von Tablets oder Smartphones des gleichen Herstellers können teilnehmen.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz kann demzufolge nur dann gewahrt werden, wenn in der Sandäckerhalle oder im Bürgersaal eine Präsentation von Bild und Ton für Zuschauer und Presse möglich ist.

Es gibt jedoch weitere Alternativen, die dem Öffentlichkeitsgrundsatz gerecht werden, da sie auf Endgeräten verschiedener Hersteller genutzt werden können. Natürlich unterscheiden sich die Eigenschaften, die Kosten und die Datensicherheit der angebotenen Videokonferenz-Dienste.

Ein Dienst, der von einem Unternehmen in San Jose, CA angeboten wird, geriet in die Kritik, als Hacker Videokonferenzen übernommen haben und Nazi-Symbole oder pornographische Inhalte präsentierten.

Aus den vielen Videokonferenz-Diensten einen geeigneten Dienst auszuwählen und zu nutzen, wird Zeit in Anspruch nehmen.

Möglicherweise steht der Gemeinde aber bereits ein sicherer Dienst zur Verfügung, den deutsche Großunternehmen seit langem intensiv nutzen.
Es können

  • Videokonferenzen & Präsentationen
  • Telefonkonferenzen plus Teilen & Bearbeiten von Dokumenten
  • Umfragen/Abstimmungen

erprobt werden.

Einmal etabliert ließe sich der Dienst von der Gemeindeverwaltung auch für

  • interne Teamkonferenzen,
  • zeitsparende interne Online-Dokumentenbearbeitung im Team und
  • Onlineberatungen für Bürger

nutzen.

Online-Sitzungen haben viele  Vorteile

  • ein Infektionsrisiko ist für alle Online-Teilnehmer ausgeschlossen,
  • bei Quarantänefällen im Gemeinderat kann die Sitzung dennoch vollzählig stattfinden,
  • Zuhörer können Wortbeiträge der Sitzungsteilnehmer(*)innen
    besser verstehen, da diese jetzt ein eigenes Mikrofon haben,

um nur einige Vorteile zu nennen.

Einen Nachteil hat Innenminister Thomas Strobel in der Pressemitteilung allerdings genannt: „… den Schoppen nach der Gemeinderatssitzung im Ratskeller … könne und solle man nicht digitalisieren.“

Prosit – möge es nützen.

Wilfried Milow

(FWV webmaster)

Quellen:

[1] Pressemitteilung des Innenministeriums für Baden-Württemberg vom 07. Mai 2020 
[2] Bildungswerk für Kommunalpolitik Baden-Württemberg e. V.
http://bildungswerk-bw.de/?p=2742

 


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