kurz erklärt – WiFi4EU

Was ist das Ziel von WiFi4EU ?

Logo WiFi4EU                   Quelle: EU

Zitat:  Homepage WiFi4EU | Kostenloses WLAN für alle

Kostenloser Internetzugang in Parks,
auf großen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden,
Bibliotheken, Gesundheitszentren und Museen
überall in Europa – das soll mit WiFi4EU Wirklichkeit werden.

Gemeinden können Gutscheine im Wert von 15 000 Euro
für die Installation von WLAN-Netzen beantragen.
Die Hotspots sollen an Orten eingerichtet werden,
an denen noch kein kostenloses WLAN-Angebot verfügbar ist.“

WiFi4EU-Symbol für Orte, an denen eine WiFi4EU-Internetverbindung besteht. Quelle: Rathaus Steinenbronn


Unsere Gemeinde Steinenbronn hat einen Gutschein für EU-Fördergelder
zur Installation eines kostenlosen, freien WLANs von der EU gewonnen ( list of winning municipalities – Schönaich hat auch gewonnen,
Waldenbuch ist leider nicht ausgewählt worden ).

Auf folgende Fragen finden Sie hier kurze Antworten :

(Letzte Aktualisierung 4.11.2019)


Welche Vor- und Nachteile bietet WiFi4EU?

WiFi4EU ist eine gute und europäische Idee.
Die Intention ist, einmal anmelden und ohne erneute Anmeldung an allen WiFi4EU-Standorten in Europa kostenlos im Internet surfen, anstatt immer neu nach einem WLAN zu suchen und sich dort in der geforderten Weise anzumelden.

Vorteile:
WiFi4EU bietet europaweit einen Standard mit einheitlicher Qualitätsstufe und in „Phase 2 (ab 2019)“  eine erhöhte Sicherheitsstufe an.

Nachteile:
WiFi4EU befindet sich aktuell (Stand Juni 2021) in der Phase 1.
In dieser Phase wird das WiFi unverschlüsselt zur Verfügung gestellt.
Demzufolge ist das WLAN für alle Anwendungen, die ihre Daten nicht verschlüsseln, unsicher.
Anwendungen, die ihre Daten verschlüsseln, wie z.B. https, sind davon nicht betroffen.

In Phase 2 stellt die EU einen zentralen Authentifizierungsserver bereit, auf dem sich alle WiFi4EU-Nutzer registrieren. Dies ist Voraussetzung dafür, das sich WiFi4EU-Nutzer im WLAN authentifizieren und eine verschlüsselte Verbindung zum Zugangspunkt (WiFi4EU-Hotspot) etablieren können.

Folgende Ausführungen richten sich jetzt eher an ITC-Freaks

Derzeit gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, welche persönlichen Daten zur Registrierung erforderlich sind und welche davon lokal bei der Gemeinde und welche im zentralen EU-Server gehalten werden.

Eine Idee ist, ein entpersonalisiertes Token auf dem EU-Server zu halten und das Mindestmaß persönlicher Daten auf der lokalen Datenbank des Betreibers (z.B. der Heimatgemeinde).

Es heißt, der EDSB (Europäische Datenschutzbeauftragte) prüfe derzeit die Anforderungen an die Authentifizierung und Registrierung im Rahmen des WiFi4EU-Projekts.

Anfang August 2019 hat die EU-KOmmision die zentrale Authentifizierungsplattform ausgeschrieben. Die Ausschreibungsfrist endete Anfang September 2019.

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Wie melde ich mich an WiFi4EU an?

in Kapitel 6.2.1 von [1] ist beschrieben, dass zuerst eine gesicherte Verbindung zwischen Nutzer-Endgerät und dem HTTPS-Vorschaltportal (Captive Portal),  welches das WiFi4EU-Netz mit der WiFi4EU-SSID anbietet,  hergestellt werden muss.

Erst dann kommt der Nutzer in Phase 1 mit einem Klick in das Internet.

Wie das in Phase 2 passiert ist derzeit noch offen.
Für registrierte Nutzer kann das je nach der festgelegten Methode sogar automatisch erfolgen.

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An welche Bedingungen ist der Gutschein geknüpft?

Die Finanzhilfe ist an mehrere Bedingungen geknüpft.
Eine davon ist die Anzahl der Zugangspunkte (WiFi-Hotspots).

1. Die Anzahl der Zugangspunkte

Wie viele Zugangspunkte müssen mindestens in geschlossenen Räumen und im Freien installiert werden, um Fördergelder zu erhalten?

„Wie in Abschnitt 6.2.2 der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen und in Anhang I/Artikel I.2 der Finanzhilfevereinbarung angegeben, ist die folgende Mindestanzahl an Zugangspunkten einzuhalten:“ [1]

Das heißt, daß entweder
mit     10  Zugangspunkten außen
oder  15  Zugangspunkten innen
oder einem Mix zwischen innen und außen
entsprechend der Tabelle, diese Anforderung erfüllt ist.

 


UMSETZUNG UND BETRIEB

Die Gemeinde muss dafür sorgen, dass innerhalb von 18 Monaten nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung die Installation abgeschlossen ist und das installierte Netz den Betrieb aufnimmt.

Die Gemeinde ist frei in der Wahl, welches für WiFi4EU registrtierte Installationsunternhemen sie beauftragt.

Die Gemeinden müssen für die Internetverbindung und die Wartung der Geräte und Anlagen mindestens drei (3) Jahre lang aufkommen, (siehe auch  Welche Kosten werden von dem Gutschein nicht abgedeckt? ).

Hierzu siehe auch [2] Kapitel 5.1

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Welche Kosten werden von dem Gutschein abgedeckt?

  • Geräte- und Installationskosten von WiFi-Hotspots
  • erforderlichen Elemente, wie Stromversorgungsgeräte
    (z. B. Power-over-Ethernet-Adapter, Netzteile, Power-over-Ethernet-Verteiler)
  • Geräte für den Anschluss an das Internet (z. B. Router, Verteiler, Firewalls)

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Welche Kosten werden von dem Gutschein nicht abgedeckt?

  • Die „Backhaul-Leitung“ (Rücktransport bzw. Verbindung zu und von den Zugangspunkten) sollte am Einsatzort des WiFi4EU-Netzes verfügbar sein oder mithilfe anderer Mittel eingerichtet werden.
  • Die Ausrüstungen zur Erweiterung der Backhaul-Leitung (Rücktransport bzw. Verbindung) von einem anderen Standort zum WiFi4EU-Standort (z. B. Mikrowellen-Verbindungen)
  • Der Router für den Anschluss an das Internet.
  • Die Internetverbindung, die für drei Jahre in Auftrag gegeben und aufrechterhalten sein muss.

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Weitere Themen und Links zu WiFi4EU und mehr finden Sie demnächst hier.

 

Quellenverzeichnis:

[1] AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON ANTRÄGEN IM RAHMEN DER FAZILITÄT „CONNECTING EUROPE“(CEF)IM BEREICH DER TRANSEUROPÄISCHEN TELEKOMMUNIKATIONSNETZE
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[2] WiFi4EU – Fragen und Antworten

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