Gemeinderätin seit 25 Jahren Kreisrätin seit 11 Jahren 1. stv. Bürgermeisterin verheiratet, 3 erwachsene Kinder Für Schönaich, Steinenbronn und Waldenbuch engagiere ich mich im Kreistag mit viel FREI HERAUS – meine Ziele:
Ich bitte herzlich um Ihr Vertrauen. Gern würde ich mich weiterhin für Sie und Ihre Belange im Kreistag einsetzen. Annette Odendahl |
Kreistag – Kandidaten 2019
Unsere Kandidaten aus Schönaich, Steinenbronn und Waldenbuch für den Kreistag.
Jahrgang 1973 verheiratet, rk., zwei Kinder Gemeinderat seit 2013Verwaltungs- und Sozialausschuss 70 Jahre, verheiratet, 3 Kinder, 2 Enkel Jahrgang 1950 verheiratet, rk., zwei Kinder Schriftführer FWV Freie Wählervereinigung Steinenbron e.V. 50 Jahre
Was ist der Kreistag? Hier klicken
Listenplatz 1 Annette Odendahl, Waldenbuch
Listenplatz 2 Dr. Daniel Schamburek, Schönaich
Bürgermeister
33 Jahre, verlobt
Meine Ziele:
Listenplatz 3 Giovanni Sena, Steinenbronn
Kfz-Techniker Meister/Unternehmer
(Inhaber der Firma FKZ SÜD)
Dafür stehe ich:
giovanni.sena@freiewaehler-steinenbronn.de
Listenplatz 4 Michael Lutz, Waldenbuch
Listenplatz 5 Dr. Jutta Häcker, Waldenbuch
Hausärztin
Das ist mir wichtig:
Listenplatz 6 Rüdiger Krauß, Steinenbronn
Diplom-Kaufmann
Dafür stehe ich:
ruediger.krauss@freiewaehler-steinenbronn.de
schriftfuehrer@freiewaehler-steinenbronn.de
Listenplatz 7 Bernd Bauer, Waldenbuch
Rechtsanwalt
verheiratet, zwei Kinder
Das ist mir wichtig:
Bürgerinnen und Bürgern
optimal im Landkreis vertreten
Was ist der Kreistag?
Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises Böblingen und wird alle 5 Jahre von den Wahlberechtigten des Landkreises gewählt (zuletzt am 25.Mai 2014).
Wahlberechtigt und auch wählbar sind die Einwohner des Landkreises, die Deutsche oder EU-Ausländer sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten im Gebiet des Landkreises wohnen.
Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises Böblingen fest und entscheidet grundsätzlich über alle Angelegenheiten des Landkreises BB, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Weiterhin überwacht er die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Verwaltung des Landkreises BB für deren Beseitigung.